SC OG Schaffhausen

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Organisation der Hundevereine
Die SKG wahrt seit 1883 als Landesorganisation die kynologischen Interessen in der Schweiz und vertritt diese gegenüber Behörden und ausländischen kynologischen Organisationen. Sie ist Mitglied der Fédération Cynologique Internationale (FCI).
 
Die Technische Kommission ist das ausführende Organ der Arbeitsgemeinschaft für das Gebrauchs- und Sporthundewesen der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft SKG.
Die TKGS überwacht das gesamte Gebrauchs- und Sporthundewesen der SKG. Sie ist für die Einhaltung der Reglemente (Prüfungsordnungen) und der gesetzlichen Vorschriften (Gesetze und Verordnungen zum Tierschutz) verantwortlich.
 
Der SC wurde 1902 gegründet und bildet als Rasseklub eine Sektion der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG) im Sinne ihrer Statuten und ist in der Schweiz für den Deutschen Schäferhund allein zuständig.
Zweck des Vereins ist insbesondere
a) Die Förderung der Reinzucht Deutscher Schäferhunde in der Schweiz nach dem bei der Fédération Cynologique Internationale (FCI) deponierten Rassenstandard sowie den Bestimmungen der SKG und des SC.
b) die Pflege des Ansehens des Deutschen Schäferhundes in der Öffentlichkeit.
c) die Förderung des Leistungssports, des Jugend- und des Breitensports.
d) Erziehung und Ausbildung des Deutschen Schäferhundes zum Sport- und Gebrauchshund unter Berücksichtigung der Tierschutz-Gesetzgebung.
e) die Verleihung von Preisen für besondere Leistungen.
f) die Förderung der dezentralen Arbeit im Sinne des SC durch Ortsgruppen.
g) die Förderung der internationalen Zusammenarbeit mit der Weltunion der Schäferhund-Vereine (WUSV).
 
Der VOSCO sind 11 SC-Ortsgruppen, so auch die OG Schaffhausen, aus der Nord- und Ostschweiz angeschlossen.
 
Das BVET
Das Bundesamt für Veterinärwesen versteht sich als Fachstelle für die Gesundheit von Tier und Mensch sowie für das Wohl der Tiere in menschlicher Obhut.
Tiergesundheit, Tierwohl und sichere Lebensmittel tierischer Herkunft gehören zu den Hauptaufgaben des BVET. Dazu kommt das Schaffen guter Rahmenbedingungen für den Export von Nahrungsmitteln tierischer Herkunft. Zudem überwacht das BVET den grenzüberschreitenden Verkehr und Handel mit Tieren und Pflanzen, mit tierischen Erzeugnissen und Lebensmitteln tierischer Herkunft.

Die Bundesverfassung, Gesetze, Verordnungen und Staatsverträge bilden die Grundlage für die Arbeit des BVET zu Gunsten von Tier und Mensch. Der Vollzug der Gesetzgebung liegt in vielen Fällen bei den Kantonen. Durch aktive Kommunikation, Information, Aus- und Weiterbildung unterstützt das BVET diesen Vollzug.

Das BVET versteht sich als Partner anderer Behörden und Organisationen, welche ähnliche oder verwandte Aufgaben und Zielrichtungen haben. Im Dienste der Bevölkerung bekennt sich das BVET zudem zu einer offenen, umfassenden Kommunikation auf der Basis wissenschaftlicher Fakten.




Schweiz. Schäferhund-Club